Preise, Rechtsgrundlagen (gültig ab 01.01.2012)
Bekanntmachung des WV-Nord
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nord hat am 15. Dezember 2011 die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2012 beschlossen. Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:
Die Ergänzenden Bestimmungen des WVN zu den AVBWasserV wurden zum 1. Januar 2012 redaktionell angepasst. Die Trinkwasserpreise werden nicht verändert.
Der Geltungsbereich der Verwaltungsgebührensatzung sowie der Satzung über den Anschluss an und die Benutzung der Abwasserbeseitigungsanlagen (Abwasser Rumpfsatzung) wurde auf die neue Abwassergemeinde Tastrup erweitert. Zusätzlich wurde der Stundensatz für einen Techniker in der Gebührentabelle zur Verwaltungsgebührensatzung von 46,13 €/Std. auf 48,48 €/Std. angehoben.
Die Verbandsversammlung hat folgende Preisblätter neu beschlossen:
Im Bereich der zentralen Schmutzwasserentsorgung wird der monatliche Grundpreis für die Gemeinde Jörl mit der Zählergröße QN 2,5 von 4,00 € auf 6,00 € und mit der Zählergröße QN 6 von 9,60 € auf 14,40 € angehoben. Der Arbeitspreis in der Gemeinde Jörl wird von 3,37 €/m³ auf 3,95 €/m³ angehoben. Die Gemeinde Tastrup hat mit Wirkung zum 1. Januar 2012 die Abwasserbeseitigung auf den Wasserverband Nord übertragen. Der monatliche Grundpreis für einen Zähler QN 2,5 beträgt 5,00 €, der Arbeitspreis bleibt mit 3,51 €/m³ unverändert.
Die Personenpauschale wurde in allen Gemeinden von 50 m³ auf 45 m³ gesenkt.
Bisherige Satzungen und Preisblätter treten zum 31.12.2011 außer Kraft.
Die vorgenannten Unterlagen können während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) in der Geschäftsstelle in 24988 Oeversee, Wanderuper Weg 23 eingesehen oder angefordert werden bzw. auf dieser Homepage gelesen werden.
Hier sind alle gültigen Preisblätter, Satzungen und weitere Rechtsgrundlagen zu finden:
- Wasserpreise
- Abwasserpreise (Die Preisentwicklungen pro Gemeinde sind jeweils in Klammern gesetzt)
- Rechtsgrundlagen

